Für jeden Geldbeutel das passende Gerät.

Private und gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten Ihres Hörgerätetes. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich unter anderem danach, ob Sie schwerhörig sind, Ihr Hörverlust an einer Taubheit grenzt und Sie ein oder zwei Hörgeräte benötigen. Gesetzlich Versicherte erhalten einen festgelegten Zuschuss von maximal 733,95 € für ein Hörgerät. Bei an Taubheit grenzendem Hörverlust liegt dieser Betrag etwas höher. Wird ein zweites Hörgerät benötigt, ist ein Abschlag von 20 Prozent vorgesehen.

Hörsysteme zum Nulltarif

Je nach Anspruch, Anforderungen und Budget des Kunden, kann zwischen zuzahlungsfreien und zuzahlungspflichtigen Modellen entschieden werden. Schon das Basis-Modell ermöglicht gutes Sprachverstehen auf Knopfdruck ohne Pfeifen des Hörgerätes.

Premium-Geräte mit 0%-Finanzierung

Wer Wert auf noch bessere Technologie und Leistung legt, kann bei der Hörgeräteversorgung zwischen vier weiteren Qualitätsstufen wählen, bis zum Premium-Gerät, das selbst bei starken Windgeräuschen bestmöglichen Sprachkomfort bietet. Damit auch Kunden mit kleinerem Budget nicht auf ein höherwertiges Hörgerät verzichten müssen, bieten wir Ihnen bei Bedarf eine 0 %-Finanzierung über bis zu 36 Monaten an.

Versicherungen für Hörsysteme

Selbstverständlich können Sie Ihr Hörgerät gegen Schaden oder Verlust versichern lassen. Normale Wartungsarbeiten, die in regelmäßigen Abständen anfallen, werden aber von den Krankenkassen übernommen. Für das Probetragen der Geräte über mehrere Wochen empfehlen wir Ihnen ebenfalls eine Versicherung für das Leihgerät, die mit dem Ende der Probezeit wieder erlischt. Die verschiedenen Möglichkeiten erläutern wir Ihnen gerne persönlich während unseres Beratungsgesprächs. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Anträge für Ihre Krankenversicherung behilflich.

DSV
Akustiker
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